Für Projektmitgliedschaften
Wenn sie einen Online-Anmeldebogen für einen unserer Lehrgänge ausgefüllt haben, finden sie im folgenden alle weitere Informationen,
die sie lesen sollten.
Sie müssen dazu den unten angehangenen Mitgliedsantrag
nicht beachten!
Wichtig: Ihre Projektmitgliedschaft beginnt mit Starttag des Lehrgangs und ist für 1 Jahr gültig und wird automatisch beendet, sofern sie keine weitere Willenserklärung abgeben. Ihre Mitgliedschaft verlängert sich NICHT automatisch. Vielen Dank.
Für Überweisungen, hier die Bankverbindung des Vereins bei der Oberbank AG
IBAN: AT98 1500 0003 4116 2576
BIC OBKLAT2L
Empfänger: URKRAFT LEBEN
Achtung unbedingt beachten !
Verwendungszweck Mitgliedsbeitrag Fördermitgliedschaft
Die Rechtsgrundlage der Nutzung der Mitgliederdaten für die Mitgliederverwaltung entsteht durch die vertragliche Erfüllung, die durch die Mitgliedschaft im Verein Urkraft Leben entsteht, gemäß Art 6 Abs. 1lit b DSGVO. Die Foto-, Audio- und Videodateienverwendung beruht auf unserem berechtigtem Interesse zur Öffentlichkeitsarbeit, gemäß Art 6 Abs. 1lit f DSGVO, entstehend aus dem VereinsG 2002 und unseren Statuten. Ihre personenbezogenen Daten werden an unsere IT-Dienstleiser übermittelt. Zur Sicherheit ihrer Daten wurde mit den jeweiligen IT-Dienstleistern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne der DSGVO geschlossen. Sofern nicht anders beschrieben erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.
Mitgliederverwaltung
Wir nutzen die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder (Vereinszugehörigkeit) und zukünftigen Mitglieder (Antragsteller auf Mitgliedschaft) von "Urkraft
Leben", damit die in unseren Statuten festgelegten Ziele bestmöglich verwirklicht werden können zu folgenden Zwecken:
Mitgliederverwaltung und -pflege, Vertragsverwaltung, Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit Mitgliedern, Verrechnung und Zahlungsverwaltung von
Mitgliedsbeiträgen und projektbezogenen Beiträgen, Vernetzung unter den Mitgliedern, Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, Organisation von Veranstaltungen,
Foto-, Video- und Audiodateien zur Erfüllung der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und internen Dokumentationszwecken.
Wir nutzen dazu die auf diesem Antrag angeführten personenbezogenen Daten zuzüglich von: Bank- und Zahlungsdaten, Daten zur Beziehung von Mitgliedern
untereinander, Ein- und Austrittsdatum, Teilnahmedaten an Projekten, Korrespondenzdaten, Foto-, Video- und Audiodateien. Eine Weiterverwendung dieser
Daten findet projektbezogen bei der freiwilligen Teilnahme an Projekten von "Urkraft Leben" statt.
Sehen Sie dazu die Aufklärung bei den Projekten. Wir speichern diese Daten nach Beendigung der Mitgliedschaft für weitere 7 Jahre.
Foto-, Audio-, Videodateien
Auf unseren Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos, Audioaufnahmen und Videos gemacht, die wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf den Kanälen
von "Urkraft Leben", (in Zukunft fallweise) in sozialen Medien und in Printmedien, sowie zu internen Dokumentationszwecken veröffentlichen werden.
Wenn Sie nicht fotografiert werden wollen oder versehentlich fotografiert worden sind, wenden Sie sich bitte innerhalb von 14Tagen nach der Veranstaltung an
den Fotografen. Dieser wird das angefertigte Foto sofort löschen. Veröffentlichte Fotos und Bildrechte werden automatisch nach Ablauf von 14 Tagen nach der
jeweiligen Veranstaltung an den Verein Urkraft Leben abgetreten. Es entstehen dadurch keine weiteren Ansprüche auf Forderungen.
Hiermit bestätige ich meinen Antrag auf Mitgliedschaft. Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und verstanden.
Verschwiegenheitsvereinbarung: Ich verpflichte mich, dass ich vereinsinterne Informationen nicht an Dritte, außerhalb des Vereins weitergeben werde. Vereinsinterne Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind z.B. die Statuten ab Paragraph 3, Sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen über Ablaufe innerhalb des Vereins, Chats, Mitgliederdaten, Finanzinformationen, Planungsdaten & Präsentationen. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits öffentlich bekannt war, oder mit Zustimmung des Präsidiums öffentlich bekannt gegeben wurde. Der Informationsnehmer verpflichtet sich, das Präsidium unverzüglich zu informieren, wenn Kenntnis davon erlangt wird, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden. Als Mitglied des Vereins bin ich mir dessen bewusst, dass Verstöße gegen diese Vereinbarung einen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben können. Diese Verschwiegenheitsvereinbarung dient zum größtmöglichen Schutz aller Beteiligten. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und wirkt nach Beendigung der Mitgliedschaft bis zum Ablauf von 10 Jahren fort.